| Wir bieten folgende Leistungen für Sie an: |
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Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen an der Bayerischen Ingenieurekammer Bau (Mitgliednummer 10185)
Wir sind u.a. authorisiert, Einmessbescheinigungen und Sockelkontrollen auszustellen. |
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Einmessbescheinigung: |
Bescheinigung vor Baubeginn
Nach Art.69 Abs.6 Satz 2
BayBO i.V.m. § 21 Satz 1 PrüfVBau
über die Einhaltung der in der Bauvorlage festgelegten
Grundfläche und Höhenlage der baulichen Anlage
(Schnurgerüst) |
| Sockelkontrolle: |
Bescheinigung nach Baubeginn
Nach Art.69 Abs.6 Satz 2
BayBO i.V.m. § 21 Satz 1 PrüfVBau
über die Einhaltung der in der Bauvorlage festgelegten
Grundfläche und Höhenlage der baulichen Anlage
(Sockelkontrolle) |
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